Brautkleid Färben

Neue Farbe für dein Brautkleid – bei uns ist es in besten Händen.

Das Wichtigste vorweg: In der Regel ist es möglich jedes Brautkleid einzufärben. (Wir sprechen auch gerne vom „Umfärben“, da sich die Farbe ändert). Selten kommt es vor, dass wir ein Kleid nicht einfärben können. Das hat dann aber herstellungsbedingte Gründe, allen voran aufgeklebte (statt festgenähte) Spitze.

Die Grundregel beim Färben von Brautkleidern: Das Material des Kleides bestimmt, was farblich möglich ist. Schauen wir mal, was geht…

Brautkleider aus Polyester nehmen eher helle Farbtöne an. Sehr dunkle Farben kann das Material bei einer nachträglichen Umfärbung nicht aufnehmen. Das schließt die Farben Schwarz (Farbergebnis Hellgrau) und Rot (Farbergebnis Rosa) komplett aus. Alle anderen Farben sind vom Pastellton hin zu einer mittleren Farbtiefe möglich.

Brautkleider aus Baumwolle lassen sich in nahezu jeder Farbe einfärben. Von hell bis dunkel und auch Schwarz ist vieles möglich. Bei den Fasern Viskose, Modal und Cupro (die einer Baumwolle nachempfunden sind) ist es nicht ganz so. Schwarz und andere sehr dunkle Farben (Anthrazit, Dunkelgrün, Nachtblau, etc.) sind nicht umsetzbar.
Bei Brautkleidern aus Seide oder Wolle sind ebenfalls viele Farben von hell bis dunkel umsetzbar. Schwieriger sind sehr helle Pastelltöne, da die Fasern sehr gut anfärben und Farbe schnell aufnehmen.
Hier wird es dann schon komplizierter: Es gibt Kleider aus einheitlichem Hauptstoff, aber mit Spitzenbesatz. Dabei kann es sein, dass die Spitze einen dunkleren Farbton annimmt und sich optisch absetzt. Es gibt Kleider bei denen Spitze als kompletter Oberstoff verarbeitet ist. Dabei kann dann der Futterstoff heller bleiben und „durchschauen“. Es gibt Kleider deren Hauptstoff aus verschiedenen Materialien zusammengesetzt ist. Hier bestimmt das „schwächste“ Material, was farblich möglich ist. Es kann also sein, dass auch hier trotz eines Baumwoll-, Seiden- oder Wollanteils nur hellere Farben in Frage kommen. Bei Materialmix ist unsere Farbberatung besonders wichtig, da eine Farbe gewählt werden sollte, die ein harmonisches Farbergebnis verspricht. Spoiler: Blautöne sind häufig die beste Option.

Grundsätzlich gilt: Eine telefonische Farbberatung gibt es für jede Kundin mit jedem Kleid. Diese erfolgt nach Zusendung des Kleides und bevor wir irgendeinen Schritt in Richtung Einfärbung vornehmen. Verbindliche Aussagen, was farblich möglich sein wird, können wir erst nach Begutachtung des Kleides in natura geben. 

Gibt es eigentlich auch Risiken bei der Umfärbung des Brautkleides?

Leider ja, diese unterscheiden sich je nach Faserart:

Polyester ist die häufigste Faserart, die bei der Herstellung von Brautkleidern bis dato genutzt wird. Leider bringt sie auch die meisten Risiken mit sich:

Polyester in Form von Chiffon, Satin, Organza, Jersey, etc. (eben alle „fließenden“ Materialien) können bereits Gewebeschäden im Material haben. Diese sind im weißen Zustand nicht zu sehen und das ist das Tückische. Wenn sich verbügelte Stellen (durch zu viel Temperatur beim Bügeln mit Dampf) oder Scheuerstellen (z. B. durch die Stängel des Brautstraußes) im Material befinden, nehmen diese Stellen durch das offenporige Gewebe mehr Farbstoff auf und sind nach der Einfärbung sichtbar, weil dunkler.

Wie sind diese Risiken einzuschätzen? Diese beiden Risiken treten glücklicherweise selten in Erscheinung. Aber da sie im Vorfeld nicht zu sehen sind, können sie nie ausgeschlossen werden.

Ein weiteres Risiko bei der Einfärbung von Polyester sind Trittstellen im Saumbereich. Ist dein Kleid bei der Hochzeit (mindestens) bodenlang gewesen, so wurde sicherlich im unteren Bereich (dem Saum) auch mal mit den Schuhen auf den Stoff getreten.

Wie ist dieses Risiko einzuschätzen? Solche Trittstellen treten bei fast jedem bodenlangen Brautkleid auf. Da die meisten Kleider aufgrund der Schleppe ohnehin noch gekürzt werden sollen, stören die Trittstellen selten. Bei Chiffon fallen sie weniger auf, da dieses beim Tragen in „Wellen“ fällt und so kaschierend wirkt.

Wir empfehlen:

Brautkleid erst färben, dann kürzen bzw. ändern lassen. Sollten Vorschäden im Material sichtbar werden, so lassen sich diese beim anschließenden Schneidertermin gezielt bearbeiten. Wie? Zum Beispiel durch Kürzen, Wegnehmen einer (von mehreren) Rock-Lage, Einarbeitung eines Schlitzes oder Cut-Outs. Es ist vielleicht nicht immer nötig, aber falls doch bleibt man flexibel.

Die Ausnahmen:

  1. Das Brautkleid muss ausgelassen (weiter gemacht) werden. Dann sollte dies vor dem Färben passieren, da sonst ggf. die Farbe nicht bis in alle Nähte dringt und beim Auslassen hellere Stellen zum Vorschein kommen. Die Stellen die ausgelassen wurden bringen das Risiko mit sich, nach der Einfärbung sichtbar zu sein, da die alte Naht zu der Kategorie „Scheuerstellen“ (s. o.) zählt.
  2. Das Kleid hat eine Schleppe die mindestens einen Meter lang ist. Diese sollte im Vorfeld eingekürzt werden, aber noch nicht die finale Länge erhalten – bitte ca. 10 cm Puffer übrig lassen. Bei Satin gilt dies für eine Schleppenlänge ab 50 cm.

Diese Materialien neigen grundsätzlich zum Einlaufen.

Warum?

  • Baumwolle, Seide und Wolle sind Naturfasern, einlaufen ist einfach Teil ihrer Eigenschaft. Baumwolle kennt man als „kochfest“, das stimmt bei Tisch- und Bettwäsche. Bei Brautkleidern kann es etwas anders aussehen.
  • Polyamid wird synthetisch hergestellt und ist vor allem als Tüllstoff oder flächige Spitze in Brautkleidern verarbeitet. Dieses Material wird bei der Herstellung unter Hitze gestreckt. Beim Prozess des Färbens lockert sich diese temperaturfixierte Streckung auf und das Material „schrumpft“ zusammen.

 

Wie ist dieses Risiko einzuschätzen?

Das Einlaufrisiko ist bei Baumwoll-Kleidern noch am geringsten. Bei allen Fasern betrifft es die Länge des Kleides, nicht die Weite. Deshalb…

Wir empfehlen:

Brautkleid erst färben, dann Kürzen. Die meisten Kleider sind am Tag der Hochzeit noch länger, als sie später sein sollen. Eine lange Schleppe oder das Tragen hoher Schuhe sorgt für eine Länge des Brautkleides, die nach der Hochzeit ohnehin eingekürzt werden soll. Deshalb dem Einlaufrisiko entgegen wirken und erst nach dem Prozess der Einfärbung zur Schneiderin des Vertrauens gehen. Einzige Ausnahme: Das Kleid muss ausgelassen (weiter gemacht) werden, das sollte im Vorfeld der Einfärbung passieren. Sonst können die Naht-Stellen heller geblieben sein und werden beim nachträglichen Auslassen sichtbar.

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